Mit 16 zu 8 Stimmen ist die nationalrätliche Gesundheitskommission am 13. Februar 2026 auf die Vorlage des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EDGD; 25.082) eingetreten. Die Detailberatung soll im zweiten Quartal folgen. Die IG eHealth hatte sich für die Variante ausgesprochen, die der Bundesrat ursprünglich in der Vernehmlassung verfolgt hatte – nämlich eine Revision des bestehenden EPDG. Dass der Bundesrat nun einen Kurswechsel vollzogen hat und die Kommission SGK-N diesem folgt, müssen wir zur Kenntnis nehmen – nachvollziehbar ist es für uns nicht. Denn wir sehen die grosse Gefahr, dass das aktuelle EPDG nicht mehr weitergepflegt wird, weil sich das Parlament und die Verwaltung primär auf das neue Gesundheitsdossiergesetz konzentrieren.
Test
Mit 16 zu 8 Stimmen ist die nationalrätliche Gesundheitskommission am 13. Februar 2026 auf die Vorlage des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EDGD; 25.082) eingetreten. Die Detailberatung soll im zweiten Quartal folgen. Die IG eHealth hatte sich für die Variante ausgesprochen, die der Bundesrat ursprünglich in der Vernehmlassung verfolgt hatte – nämlich eine Revision des bestehenden EPDG. Dass der Bundesrat nun einen Kurswechsel vollzogen hat und die Kommission SGK-N diesem folgt, müssen wir zur Kenntnis nehmen – nachvollziehbar ist es für uns nicht. Denn wir sehen die grosse Gefahr, dass das aktuelle EPDG nicht mehr weitergepflegt wird, weil sich das Parlament und die Verwaltung primär auf das neue Gesundheitsdossiergesetz konzentrieren.
